AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültigkeitsbereich
Die vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil aller Geschäftsabschlüsse der Firmen HEKO-SERVICE Andrzej Dabrowski Zellerndorf
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind ungültig.
Diese Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, insbesondere auch dann, wenn der Käufer zu anderen Bedingungen bestellt, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
Keinesfalls kann aus der unbeanstandeten Entgegennahme von z.B. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen mit zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichenden Einkaufsbedingungen auf die Annahme der letzteren geschlossen werden.
Angebote
Unsere Angebote gelten freibleibend.
Die dann enthaltenen Angaben sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auftragserteilung
War der uns erteilte Auftrag nicht ausreichend klar beschrieben, werden daraus sich ergebende Reklamationen nicht anerkannt, d.h. unklare Auftragserteilungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Auftragsbestätigung
Die uns erteilten Aufträge sind für den Käufer 30 Tage verbindlich, während die Rechtswirksamkeit für uns erst mit der schriftlichen, firmenmäßigen Bestätigung beginnt.
Preise
Es gelten die am Liefertage gültigen Preise der Firmen HEKO-SERVICE Andrzej Dabrowski Ausgenommen sind Geschäftsfälle, bei welchen ausdrücklich und einvernehmlich andere Vereinbarungen festgelegt oder anders lautende Offerte gelegt worden sind.
Frankatur
Unsere gesamten Preisnotierungen gelten ab unserem Lager. Anderstlautende Bedingungen müssen gesondert vereinbart werden.
Lieferfristen
Die in der Bestellung angeführten Lieferfristen können bis zu 2 Wochen überschritten werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Rücktrittes vom Vertrag seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
Gewährleistung
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn diese eingeschrieben innerhalb von 8 Tagen an uns gelangen.
Für gelieferte Waren wird von uns nur Gewähr für Material- und Herstellungsfehler geleistet. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns, die Waren entsprechend instand zu setzen oder durch ordnungsgemäße Produkte zu ersetzen. Die Wahl bleibt uns überlassen. Rücksendungen ohne unser ausdrückliches Einverständnis werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises aus dem Titel der Gewährleistung sind ausgeschlossen.
Eine Ersatzpflicht nach dem PHG BgBI. Nr. 99/1 988, oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern ist ausgeschlossen. Der Ausschluss der Ersatzpflicht im vorgenannten Sinne ist vom Käufer auf den nächsten Abnehmer zu überbinden und ist auch diesem die Verpflichtung zur Überbindung aufzuerlegen.
Lieferrisiko
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung.
Transportversicherung
Nur über ausdrücklichen Wunsch der Kunden wird zu deren Lasten eine Transportversicherung für unsere Lieferungen abgeschlossen.
Zustellung
Im Ortsverkehr erfolgt die Zustellung der Waren im Rahmen unserer Möglichkeiten. Einen verbindlichen Anspruch auf einen ganz bestimmten Liefertermin besitzt der Kunde nicht, es sei denn, dass ein solcher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Transportschäden
Eine Schadensaustragung bei Transportschäden ist nur möglich, wenn diese sofort bei der Übernahme dem Beförderer gemeldet werden.
Kosten und Verpackung
Die Verpackung wird nicht gesondert berrechnet. Die Transportkosten sind bei der Bestellung angegeben.
Zahlungskonditionen
Netto Kassa bei Rechnungslegung gegen Vorkasse (Originalrechnung wird der Ware beigelegt)
Sonstige Lieferungen auf Rechnung Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Lieferung
Für Zahlungen nach dem festgelegten 5 tägigen Zahlungsziel gelten Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges ortsüblichen Debet-Zinsen als vereinbart.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung unserer Rechnung uneingeschränkt unser Eigentum.
Für den Fall einer Pfändung sind unsere Kunden verpflichtet, auf unsere Eigentumsansprüche hinzuweisen und außerdem uns mittels eingeschriebenen Briefes (bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Anschrift der betreibenden Partei) zu verständigen.
Eine Qualitäts- oder Mengentoleranz wird bis 5% vom Kunden eingeräumt. Erst diese Qualitäts- und Mengentoleranzgrenze überschreitende Differenzen haben vom Lieferer ausgeglichen zu werden.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt jener, von welchem die Lieferung erfolgte (Österreich : Hollabrunn Der jeweils gültige Lieferort ist auf den Lieferpapieren (Lieferschein - Faktura) angeführt. Für allenfalls entstehende Rechtsstreitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes als vereinbart.
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